Finanzierung & Förderung

Wie Sie sich unsere Kurse und Ausbildungen fördern lassen können:

Alle Angaben auf dieser Seite sind ohne Gewähr. Manches haben wir selbst recherchiert, von anderen Möglichkeiten haben uns TeilnehmerInnen berichtet. Wir freuen uns, wenn Sie uns von Ihren Erfahrungen mit Fördermöglichkeiten berichten, so dass wir diese Seite aktuell halten können.

Unsere Ausbildungen werden aktuell nicht grundsätzlich durch die Arbeitsagentur gefördert; somit können auch keine Bildungsgutscheine von der Arbeitsagentur verwendet werden.

 Um als offizieller Ausbildungsort zu gelten, müssten wir uns gegen hohe Gebühren zertifizieren lassen. Das ist derzeit keine Option für uns. Hinzu kommt ein ungeheurer bürokratischer Aufwand, vor und während des Programms, den wir nicht stemmen können.



Bei der Arbeitsagentur kann aber argumentiert werden, dass es in Sachsen, Bayern und Thüringen das Handlungskonzept Streuobst Thüringen gibt. In diesem steht, dass eine Ausbildung, wie die Obstbaumschnittschule sie anbietet, eine Voraussetzung ist, um einen öffentlichen Auftrag zu erhalten und für Projektträger bindend ist. 

Nächste Bundesländer werden folgen und ihre Anforderungen an Streuobst- und Baumpflege ebenfalls erhöhen, bspw. Baden-Württemberg.

 Die Übernahme der Kosten hat in manchen Bundesländern, z.B. in Thüringen, schon funktioniert, sogar die Anschaffung von Werkzeug. 


Die Agentur für Arbeit ist nicht bestrebt Menschen in die Selbstständigkeit zu verhelfen, wenn es Ihnen aber gelingt einen zukünftigen Arbeitsplatz als Festangestellte vorzuweisen (die Zusage dafür ist dabei nicht zwangsläufig verbindlich), ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis also nach der Baumwart:innen-Ausbildung in Aussicht steht, könnte die Finanzierung gelingen. 
Es ist von den Sachbearbeiter:innen abhängig und bedarf einiger Überzeugungsarbeit. Vielleicht finden Sie ja auch über unsere Baumwart:innen-Suchfunktion einen wohlgesinnten Betrieb, der sich für Sie einsetzt. 



In mehreren Bundesländern gibt es Weiterbildungsförderungen (Thüringen, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt). Vielleicht werden Sie da auch fündig. Für TeilnehmerInnen aus Baden-Württemberg kann die OBS einen Antrag auf Bezuschussung durch den Europäischen Sozialfond stellen. Voraussetzung ist aber, dass mehrere TeilnehmerInnen aus Ba-Wü in den Kursen sind, die die Voraussetzungen erfüllen, da die Mindestfördersumme 10.000 € beträgt.

Menschen unter 25 Jahre, die eine Berufsausbildung mit sehr gutem Ergebnis abgeschlossen haben, können ein Weiterbildungsstipendium beantragen, das die kompletten Kurskosten abdecken würde. Hier gibt es Infos über die Voraussetzungen dafür.

Für Solo-Selbstständige gibt es die Möglichkeit, sich auf die KOMPASS-Förderung zu bewerben und damit die Ausbildung zu bis zu 90 % fördern zu lassen.

Für ExistenzgründerInnen in Thüringen gibt es mit dem Existenzgündungspass auch finanzielle Unterstützung, die u.a. für Weiterbildungen verwendet werden kann.

Grundsätzlich sind unsere Kurse für Empfänger:innen von Arbeitslosengeld, Student:innen u.ä. zum ermäßigten Preis buchbar. Dafür benötigen wir einen Nachweis von Ihnen. Wenn Sie eine Förderung für die Kursgebühren bekommen oder Ihr/e Arbeitgeber:in die Kursgebühren zahlt, können wir allerdings keine Ermäßigung gewähren.

Auf Anfrage können wir auch eine Ratenzahlung für die Baumwart:innen-Ausbildung vereinbaren. Sprechen Sie uns gerne diesbzgl. an. Wir finden sicherlich eine gemeinsame Lösung.

Jedes Jahr gibt es für Personen, die sich die Ausbildung nicht selbst und nicht auf anderem Wege finanzieren können, die Möglichkeit, sich auf einen Soli-Platz zu bewerben.

Wir sind dabei, unsere Kurse als Bildungsurlaub anerkennen zu lassen. Hiermit können Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Arbeitgeberin für einen Kurs oder einen Teil der Baumwart:innenausbildung freistellen lassen. Sobald diese Möglichkeit besteht, geben wir das hier und in unserem Newsletter bekannt.